GRÜNDUNGSGESCHICHTE
Der Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Ostwestfalen-Lippe entstand am 01.01.2023 durch die Erweiterung des Gemeindeverbandes Kath. Kirchengemeinden Minden-Ravensberg-Lippe und dessen Umbenennung.
Vorausgegangen waren Beschlüsse der Kirchenvorstände aller 214 Kirchengemeinden in den Dekanaten Bielefeld-Lippe, Büren-Delbrück, Herford-Minden, Höxter, Paderborn und Rietberg-Wiedenbrück, die gemeindeverbandlichen Aktivitäten im östlichen Bereich des Erzbistums formalrechtlich auf eine Ebene zu stellen. In dem Zuge traten die bisher dem Gemeindeverband Hochstift Paderborn angehörenden Kirchengemeinden dem Gemeindeverband Minden-Ravensberg-Lippe bei und der Gemeindeverband Hochstift Paderborn wurde mit Ablauf des 31.12.2022 aufgelöst.
Die Gründung des Gemeindeverbandes Katholischer Kirchengemeinden Minden-Ravensberg-Lippe erfolgte in der konstituierenden Sitzung am 15. Dezember 1975. Mit der Neuordnung der mittleren Ebene im Erzbistum Paderborn, entstand im Jahr 2006 die Aufteilung des Verbandsgebiets in die drei Dekanate Bielefeld-Lippe, Rietberg-Wiedenbrück und Herford-Minden.
Der Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Hochstift Paderborn war der älteste kirchliche Gemeindeverband im ehemaligen preußischen Bereich. Er wurde am 14.12.1908 gegründet, nachdem das Bischöfliche Generalvikariat den (ehemaligen) Paderborner Pfarrgemeinden Domgemeinde, Marktkirchgemeinde, Gaukirchgemeinde und Busdorfgemeinde nahelegte, sich als Arbeitsgemeinschaft in einem kirchlichen „Gesamtverband“ zusammen zu schließen. Die Pfarrgemeinden verpflichteten sich zur engen Zusammenarbeit, zur Entlastung leistungsschwacher Gemeinden und zur Beseitigung ungleicher Besteuerung durch Einrichtung eines Kirchensteueramtes. Die Kirchensteuer wurde bis zur Kirchensteuerreform (1950) vom Gesamtverband eingezogen. In den ersten 50 Jahren seit Gründung des Verbandes traten die neu gegründeten Paderborner Innenstadtgemeinden und die drei „benachbarten Landgemeinden“ bei.
Seit 1977 bestand der Gemeindeverband Hochstift als Organisation der Kirchengemeinden der heutigen Dekanate Büren-Delbrück, Höxter und Paderborn.
DER GEMEINDEVERBAND IST EINE KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Die Rechtsverhältnisse der Gemeindeverbände sind geregelt im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (Vermögensverwaltungsgesetz) vom 24.07.1924.
Organ des Gemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung.
Die Aufgaben der Verbände werden (bis heute) aus § 24 Vermögensverwaltungsgesetz abgeleitet:
„Der Verband kann ganz oder teilweise die Erfüllung gemeinsamer örtlicher Aufgaben sowie die Versorgung der Gemeinden mit äußeren kirchlichen Einrichtungen und mit Mitteln zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Leistungen übernehmen.“
Die verwaltungsmäßige Wahrnehmung der Angelegenheiten des Verbandes obliegt den Geschäftsstellen des Verbandes.
AUFGABEN DES GEMEINDEVERBANDES
Der Gemeindeverband ist eine Einrichtung der kath. Kirchengemeinden des Verbandsgebietes, dessen Aufgabe es ist, alle ihm übertragenen Aufgaben der Vermögensverwaltung für die Pfarreien zu erledigen.
So werden diese bei allen finanziellen und personellen Aufgaben sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unterstützt. Dazu gehört auch die Wahrung der Interessen der kath. Kirchengemeinden gegenüber den kommunalen und staatlichen Behörden.
Das Verwaltungshandeln soll Seelsorger entlasten und Freiräume schaffen für die Seelsorge vor Ort. Der Gemeindeverband versteht sich deshalb als Dienstleister, der den kath. Kirchengemeinden hilft und sie unterstützt.
Die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verbandsgeschäftsstellen sowie der Verwaltungsleitungen und -referenten in den Pastoralen Räumen bzw. Pastoralverbünden dienen deshalb in erster Linie der Entlastung der Geistlichen vor Ort sowie der Unterstützung und Entlastung der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in den Kirchengemeinden.
Im Jahr 2009 wurden die Kath. Kindertageseinrichtungen Minden-Ravensberg-Lippe gem. GmbH Bielefeld und die Kath. Kindertageseinrichtungen Hochstift Paderborn gegründet. Für diese Trägergesellschaften erbringt der Gemeindeverband auf Basis von Dienstleistungsverträgen alle für den Betrieb der Gesellschaften notwendigen Dienstleistungen.